Die mit der Überarbeitung des Familiengesetzbuchs beauftragte Instanz legt ihren Bericht dem Regierungschef vor, um ihn König Mohammed VI

Veröffentlicht am 31. März 2024 um 17:32

Rabat - Regierungschef Aziz Akhannouch empfing am Samstag, den 30. März, die Mitglieder der mit der Revision des Familiengesetzbuches beauftragten Instanz, die ihm die Vorschläge der Instanz überreichten, um sie der hohen Wertschätzung Seiner Majestät König Mohammed VI. zu unterbreiten.

In einer Presseerklärung nach dem Treffen sagte Herr Akhannouch, er habe die Mitglieder der Instanz für die Überarbeitung des Familiengesetzbuches empfangen, nachdem sie ihre Aufgaben innerhalb der im Brief Seiner Majestät des Königs an den Regierungschef festgelegten Fristen erfüllt hätten. Er erklärte, der Koordinator der Instanz habe ihm einen Bericht über die Änderungsvorschläge zum Familiengesetzbuch übergeben, um sie Seiner Majestät dem König zu unterbreiten.
Die Instanz hat nach einem erweiterten partizipativen Ansatz gearbeitet, indem sie Anhörungen der verschiedenen Akteure der Organisationen der Zivilgesellschaft, die im Bereich der Frauen-, Kinder- und Menschenrechte tätig sind, sowie der politischen Parteien, der Gewerkschaftsverbände, der Richter, der Schauspieler, der Forscher, der Akademiker und der Einrichtungen und Ministerien organisiert hat, fügte er hinzu.
Die Instanz habe auch Memoranden über elektronische E-Mails erhalten, bevor sie sich mit der Prüfung der Vorschläge aus den breiten partizipativen Konsultationen befasst habe, so Akhannouch.
Bei dieser Gelegenheit sprach der Regierungschef erneut seinen aufrichtigen Dank und seine Dankbarkeit gegenüber König Mohammed VI. aus, der bereit war, diesen breiten partizipativen Ansatz zu verfolgen, um Wege zu finden, die es der marokkanischen Familie ermöglichen, ihre Rolle als Grundpfeiler der Gesellschaft voll auszufüllen.
Der Regierungschef fühlte sich geehrt, die Vorschläge der mit der Überarbeitung des Familiengesetzes beauftragten Instanz der hohen Wertschätzung des Souveräns unterbreiten zu dürfen.

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